Rechtsprechung
VG Wiesbaden, 20.08.2013 - 28 K 360/13.WI.D |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,21121) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Wesentliche Mängel des behördlichen Disziplinarverfahrens und der Disziplinarklageschrift; Pflicht zur Aufklärung der Schuldfähigkeit im behördlichen Verfahren.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wesentliche Mängel des behördlichen Disziplinarverfahrens und der Disziplinarklageschrift; Pflicht zur Aufklärung der Schuldfähigkeit im behördlichen Verfahren.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 24.06.2010 - 2 C 15.09
Disziplinarverfahren; Mangel; Verfahrensfehler; Wesentlichkeit; …
Auszug aus VG Wiesbaden, 20.08.2013 - 28 K 360/13
Es lässt sich auch nicht mit hinreichender Sicherheit ausschließen, dass sich dieser Mangel auf das Ergebnis des behördlichen Disziplinarverfahrens ausgewirkt haben kann (sog. Ergebnisrelevanz, BVerwG, Urteil vom 24.06.2010 - 2 C 15/09 -, zitiert nach Juris). - BayObLG, 28.03.2001 - 3Z BR 71/01
Beweiswürdigung eines Sachverständigengutachtens
Auszug aus VG Wiesbaden, 20.08.2013 - 28 K 360/13
Die Alkoholsucht muss vielmehr entweder in ursächlichem Zusammenhang mit einer geistigen Behinderung stehen oder es muss ein darauf zurückzuführender psychischer Zustand eingetreten sein, der bereits die Annahme einer psychischen Krankheit erlaubt (z.B. bei bereits eingetretener hirnorganischer Schädigung; BayObLG, Beschluss vom 28.03.2001 - 3 Z BR 71/01 - AG Neuruppin, Beschluss vom 22.06.2005 - 23 XVII 159/04 -, jeweils zitiert nach Juris). - AG Neuruppin, 22.06.2005 - 23 XVII 159/04
Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers wegen einer Alkoholabhängigkeit; …
Auszug aus VG Wiesbaden, 20.08.2013 - 28 K 360/13
Die Alkoholsucht muss vielmehr entweder in ursächlichem Zusammenhang mit einer geistigen Behinderung stehen oder es muss ein darauf zurückzuführender psychischer Zustand eingetreten sein, der bereits die Annahme einer psychischen Krankheit erlaubt (z.B. bei bereits eingetretener hirnorganischer Schädigung; BayObLG, Beschluss vom 28.03.2001 - 3 Z BR 71/01 - AG Neuruppin, Beschluss vom 22.06.2005 - 23 XVII 159/04 -, jeweils zitiert nach Juris). - BVerwG, 24.08.1993 - 1 D 37.92
Hinweispflicht auf die dienstrechtlichen und disziplinarischen Konsequenzen der …
Auszug aus VG Wiesbaden, 20.08.2013 - 28 K 360/13
Zwar kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine Verletzung der Pflicht zur Erhaltung bzw. zur unverzüglichen Wiederherstellung seiner Arbeitskraft durch die schuldhafte Weigerung eines alkoholkranken Beamten, die zur Wiederherstellung seiner dienstlichen Verwendbarkeit erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere bei vorsätzlichem Verhalten, zur Höchstmaßnahme führen, wenn hierdurch die dauernde Dienstunfähigkeit eintritt (BVerwG, Urteil vom 24.08.1993 - 1 D 37/92 -, mit weiteren Nachweisen, zitiert nach Juris). - BVerwG, 04.07.1990 - 1 D 28.89
Verspätete Abrechnung vereinnahmter Fahrkartenerlöse als Dienstvergehen - …
Auszug aus VG Wiesbaden, 20.08.2013 - 28 K 360/13
Entlastende Tatsachen - wie die Frage der Schuldunfähigkeit - sind schon dann zugunsten des Beamten zu berücksichtigen, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für ihr Vorliegen sprechen und eine weitere Sachverhaltsaufklärung nicht möglich ist (BVerwG…, Urteil vom 29.03.2012 - 2 A 11/10 - Rdnr. 72; Urteil vom 04.07.1990 - 1 D 28/89 - Rdnr. 15 zur Frage der Schuldunfähigkeit; jeweils zitiert nach Juris).